Nutzungsbedingungen für das Bieterportal der Limbeck Immobilien KG

Vorbemerkungen

Die Limbeck Immobilien KG, Am Emspfad 14, 49716 Meppen (nachfolgend „Limbeck“ genannt) betreibt unter der Subdomain https://www.bieterportal.limbeck-immo.de ein Bieterportal ausschließlich für registrierte Interessenten von Immobilien und Pachtflächen, welche von Limbeck vermittelt werden (nachfolgend „Interessenten“ genannt).
Das Bieterportal dient ausschließlich der unverbindlichen Kauf- bzw. Pachtpreisfindung für die durch Limbeck zu vermittelnden Immobilien und Pachtflächen.

1. Gegenstand der Nutzungsbedingungen

a) a) Limbeck gewährt Interessenten nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen Zugang zum Bieterportal. Auf dem Bieterportal werden verschiedene Immobilien und Pachtflächen, welche durch Limbeck vermittelt werden, vorgestellt. Darüber hinaus besteht für den Interessenten die Möglichkeit, nach Anmeldung auf dem Bieterportal zwecks Kauf- bzw. Pachtpreisfindung unverbindlich an Auktionen für die dargestellten Immobilien bzw. Pachtflächen teilzunehmen und für diese zu bieten.

b) Die Nutzung des Bieterportals ist für die Interessenten unverbindlich und kostenlos.

2. Leistungen von Limbeck

a) a) Limbeck wird sich mit wirtschaftlich angemessenem Aufwand bemühen, den Interessenten das Bieterportal in einer für den Einsatzzweck passenden Weise zur Verfügung zu stellen. Weitergehende Pflichten im Hinblick auf die Geeignetheit, Verfügbarkeit oder Funktionsfähigkeit des Bieterportals übernimmt Limbeck nicht.

b) Limbeck setzt zum Schutz des Bieterportals wirtschaftlich angemessene physische, logische und technische Maßnahmen ein. Angriffe auf die Sicherheit im Zusammenhang mit dem Bieterportal, wie unbefugte Zugriffe auf den Account der Interessenten, können allerdings dennoch nicht ausgeschlossen werden. Limbeck übernimmt keine Verpflichtung oder Verantwortlichkeit für solche Angriffe, soweit sie außerhalb der Kontrollmöglichkeiten von Limbeck trotz der angemessenen Maßnahmen erfolgen.

c) c) Limbeck betreibt das Bieterportal als Leistung für eine Vielzahl von Interessenten und stellt diese den Interessenten daher in seiner jeweils allgemein bereitgestellten Fassung zur Verfügung. Limbeck ist bemüht, das Bieterportal einschließlich ihrer Schnittstellen fortwährend weiter zu entwickeln. Limbeck trifft jedoch keine Pflicht zur Weiterentwicklung oder eine Informationspflicht hinsichtlich etwaiger Änderungen.

d) Soweit Limbeck im Rahmen des Bieterportals die Abgabe bzw. den Empfang von Erklärungen ermöglicht, handelt Limbeck stets nur als Bote. Limbeck wird entsprechende Erklärungen sowie im Rahmen des Bieterportals ermöglichte Kommunikation automatisiert jeweils an die vom Empfänger hinterlegten Kontaktdaten weiterleiten

e) Limbeck ist es gestattet, ihre verbundenen Unternehmen und jegliche Unterauftragnehmer bei der Erbringung der Leistungen einzusetzen.

3. Registrierung und Nutzerkonto

a) Die Nutzung des Bieterportals ist nur nach vorheriger Registrierung möglich. Anlässlich des Registrierungsvorganges gibt der Interessent seine E-Mail-Adresse ein und ein von ihm gewähltes Passwort. Zusätzlich hat der Interessent die Geltung dieser Nutzungsbedingungen zu akzeptieren.

b) Nach erfolgter Registrierung erhält der Interessent zunächst einen Code zur Bestätigung seiner E-Mail-Adresse. Nach Eingabe dieses Codes erhält der Interessent sodann eine Willkommens-E-Mail. Der Interessent kann sich anschließend mit seiner E-Mail-Adresse und seinem Passwort, welches er vertraulich zu behandeln hat, anmelden. Zur Abgabe von Geboten ist zusätzlich erforderlich, dass Limbeck den Interessenten manuell freigeschaltet hat, wobei Limbeck sich vorbehält, diese ohne Angabe von Gründen abzulehnen (KYC-Verifzierung). Im Falle erfolgter Verifizierung erhält der Interessent eine entsprechende Bestätigungs-E-Mail. Sollte der Interessent feststellen oder den Verdacht hegen, dass seine Zugangsdaten von einem Dritten unbefugt genutzt werden, hat er dies Limbeck unverzüglich mitzuteilen.

c) Indem sich der Interessent mit den Zugangsdaten im Bieterportal anmeldet kommt zwischen Limbeck und dem Interessenten ein Vertrag über die Nutzung des Bieterportals zustande (nachfolgend „Nutzungsvertrag“ genannt).

4. Teilnahme am Bieterverfahren

Nach erfolgreicher Anmeldung und KYC-Verifizierung im Bieterportal hat der Interessent die Möglichkeit, für eine konkrete Immobilie oder eine konkrete Pachtfläche unverbindliche Angebote abzugeben.

a) Kaufgebote Immobilien
Für ausgeschriebene Immobilien findet ein klassisches Bieterverfahren statt. Der Zeitraum, innerhalb dessen Gebote abgegeben werden können, ist für jede Immobilie genau festgeschrieben, so auch die genaue Uhrzeit und das Ablaufdatum (nachfolgend „Bieterphase“ genannt). Der Interessent kann während der Bieterphase beliebig oft ein neues Gebot abgeben, sofern es über dem aktuellen Höchstgebot liegt. Nach Ablauf der Bieterphase ist die Abgabe eines weiteren Gebotes nicht mehr möglich.

b) Pachtgebote Pachtflächen
Bei Pachtflächen ist in der Regel pro Interessent nur die Abgabe eines Gebotes innerhalb der Bieterphase möglich. In Ausnahmefällen, die entsprechend ausgewiesen werden, ist es denkbar, dass auch Pachtflächen mit dem klassischen Bieterverfahren, siehe oben a), angeboten werden.


c) Bei sämtlichen Geboten handelt es sich um eine unverbindliche Erklärung der
Interessenten. Über das Bieterportal kommt weder ein Kaufvertrag über die Immobilie noch ein Pachtvertrag über die Pachtflächen zustande.


d) Bei erfolgreichem Gebot erhält der Interessent eine Benachrichtigung von Limbeck
per E-Mail, damit sodann die weitere Abwicklung und die Gebote besprochen werden können.

5. Haftung der Limbeck Immobilien KG

a) Limbeck nimmt keine Überprüfung der im Bieterportal veröffentlichten Immobilien, Pachtflächen und sonstigen Inhalte auf Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit vor. Limbeck übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der im Bieterportal enthaltenen Angaben.

b) Limbeck ist um eine hohe Verfügbarkeit des Bieterportals bemüht, übernimmt jedoch keine Gewähr für eine durchgehende technische Erreichbarkeit.

c) Limbeck haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der Limbeck, ihren gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Selbiges gilt bei der Übernahme von Garantien oder einer sonstigen Übernahme einer verschuldensunabhängigen Haftung sowie bei einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Limbeck haftet zudem dem Grunde nach für durch Limbeck, ihre Vertreter, leitende Angestellten und sonstige Erfüllungsgehilfen verursachte einfach fahrlässige Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, auf deren Erfüllung der Interessent zur ordnungsgemäßen Durchführung des Nutzungsvertrages regelmäßig vertraut und vertrauen darf, in diesem Fall aber der Höhe nach begrenzt auf den typischerweise entstehenden, vorhersehbaren Schaden. Eine weitergehende Haftung der Limbeck ist ausgeschlossen.

6. Pflichten des Interessenten/Haftung

a) Der Interessent verpflichtet sich, nur ernsthafte und realistische Gebote abzugeben. Scheinangebote, Fake-Accounts oder sonstiges missbräuchliches Verhalten führen zum Ausschluss vom Bieterportal.

b) Mit Abgabe eines Gebots erklärt der Interessent verbindlich, die betreffende Immobilie/Fläche zum gebotenen Preis erwerben zu wollen

c) Der Interessent verpflichtet sich, keine technischen Manipulationen vorzunehmen.

d) Der Interessent ist verpflichtet, Limbeck im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte auf Anforderung unverzüglich wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verteidigung zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung dagegen erforderlich sind.

e) Eine über diese Regelungen hinausgehende Haftung des Interessenten bleibt unberührt.

7. Verfügbarkeit und Haftung

Wir bemühen uns um eine hohe Verfügbarkeit des Portals, übernehmen jedoch keine Garantie für die durchgehende technische Erreichbarkeit.
Bei technischen Problemen, Übertragungsfehlern oder Systemausfällen haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

8. Beendigung des Nutzungsvertrages

Der Interessent kann den Nutzungsvertrag, soweit nicht anders vereinbart, jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist in Textform kündigen. Dazu genügt die Übersendung einer Kündigungserklärung per E-Mail an bieterportal@limbeck-immobilien.de.

9. Urheber- und Markenrecht

a) Die im Bieterportal zur Verfügung gestellten Informationen, daten und sonstigen Inhalte und die Struktur des Internetauftritts unterliegen teilweise dem Urheberrechtsschutz. Sie dürfen daher nicht ohne Zustimmung der Limbeck verändert, übermittelt, vervielfältigt oder in sonstiger Weise Dritten zugänglich gemacht werden.

b) Der Interessent darf die Inhalte nur im Rahmen der angebotenen Dienste für seinen persönlichen Gebrauch und nur im Zusammenhang mit dem konkreten Interesse an dem Erwerb einer Immobilie bzw. der Anpachtung einer Pachtfläche verwenden. Eine Nutzung zu gewerblichen Zwecken ist untersagt.

c) Die verwendeten Marken und Logos sind geschützt. Es ist nicht gestattet, diese Marken oder Logos ohne vorherige Zustimmung der Limbeck zu nutzen.

d) Eine Verlinkung auf das Bieterportal ist nur nach vorheriger Zustimmung der Limbeck zulässig.

10. Datenschutz

Datenschutz und Datensicherheit ist Limbeck ein sehr wichtiges Anliegen. Weitere Informationen zu Datenschutz und Datensicherheit sind der Datenschutzerklärung der Limbeck zu entnehmen, abrufbar unter https://www.limbeck-immo.de/datenschutzerklaerung.

11. Schlussbestimmungen

a) Der Interessent ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Limbeck, die nur aus wichtigem Grund verweigert werden darf, berechtigt, den Nutzungsvertrag oder einzelne Rechte und Pflichten aus dem Nutzungsvertrag zu übertragen. Eine Übertragung des Nutzungsvertrages oder einzelner Rechte und Pflichten aus dem Nutzungsvertrag durch Limbeck auf mit Limbeck verbundene Unternehmen ist stets zulässig.

b) Alle aus oder in Verbindung mit dem Nutzungsvertrag entstehenden Rechtsstreitigkeiten unterliegen ausschließlich deutschem Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Limbeck Immobilien KG.

c) Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zum Nutzungsvertrag bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.

d) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam bzw. undurchführbar sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit/Durchführbarkeit der Nutzungsbedingungen im Übrigen nicht berührt. In diesem Fall gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem Zweck der unwirksamen/undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt oder entspricht. Gleiches gilt für den Fall einer Regelungslücke.


Limbeck Immobilien KG
Am Emspfad 14, 49716 Meppen
Website: limbeck-immo.de